BITV 2.0 – was öffentliche Stellen 2025 konkret umsetzen müssen
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV 2.0, ist seit Jahren in Kraft – und dennoch haben viele öffentliche Stellen noch erheblichen Nachholbedarf. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der zunehmenden Kontrolle durch Aufsichtsbehörden steigt der Druck. In diesem Artikel erkläre ich, was die BITV 2.0 konkret fordert, wen sie betrifft und worauf Sie bei PDF-Dokumenten besonders achten müssen.
Was ist die BITV 2.0?
Die BITV 2.0 – Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – ist die deutsche Umsetzung der europäischen Web Accessibility Directive (EU-Richtlinie 2016/2102). Sie schreibt vor, dass digitale Angebote öffentlicher Stellen barrierefrei gestaltet sein müssen – also für alle Menschen zugänglich und nutzbar, unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen.
Technische Grundlage ist der internationale Standard WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Alle digitalen Inhalte – Webseiten, Apps und PDF-Dokumente – müssen diese Anforderungen erfüllen.
Wen betrifft die BITV 2.0?
Die BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen des Bundes. Die Bundesländer haben eigene, vergleichbare Regelungen erlassen. Konkret betroffen sind:
- Bundesbehörden und Bundesministerien
- Landesbehörden und Landesministerien
- Kommunen und Gemeindeverwaltungen
- Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
- Einrichtungen des öffentlichen Rechts – zum Beispiel Universitäten, Krankenkassen und Sozialversicherungsträger
Kleine Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können unter bestimmten Bedingungen von einzelnen Anforderungen ausgenommen sein – die Grundpflicht zur Barrierefreiheit bleibt jedoch bestehen.
Was gilt für PDF-Dokumente?
PDF-Dokumente sind ein zentrales Thema der BITV 2.0 – und gleichzeitig einer der häufigsten Schwachpunkte. Behörden stellen täglich Formulare, Berichte, Informationsblätter und Bescheide als PDF bereit. All diese Dokumente müssen barrierefrei sein, wenn sie nach dem maßgeblichen Stichtag veröffentlicht wurden.
Konkret bedeutet das für PDFs:
- Das Dokument muss vollständig getaggt sein – alle Überschriften, Absätze, Listen und Tabellen müssen eine korrekte Tag-Struktur haben
- Bilder und Grafiken brauchen beschreibende Alternativtexte
- Die Lesereihenfolge muss logisch und nachvollziehbar sein
- Die Dokumentsprache muss definiert sein
- Formulare müssen per Tastatur bedienbar und mit Screenreadern kompatibel sein
- Farbkontraste müssen den Mindestwert von 4,5:1 erfüllen
- Das Dokument muss dem PDF/UA-Standard (ISO 14289) entsprechen
Welche Fristen gelten?
Die Fristen der BITV 2.0 sind gestaffelt:
- Neue Webseiten: barrierefrei seit September 2019
- Bestehende Webseiten: barrierefrei seit September 2020
- Mobile Anwendungen: barrierefrei seit Juni 2021
- PDF-Dokumente: gelten als „sonstige Dokumente" – neue Dokumente müssen barrierefrei sein, ältere Bestände sind schrittweise anzupassen
In der Praxis bedeutet das: Jedes PDF das Sie heute neu erstellen oder veröffentlichen, muss die BITV-Anforderungen erfüllen. Für ältere Bestände gilt eine Übergangsfrist – aber auch diese läuft nicht unbegrenzt.
Was ist die Barrierefreiheitserklärung?
Öffentliche Stellen sind verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen. Darin müssen Sie dokumentieren, welche Teile Ihres digitalen Angebots barrierefrei sind, welche Ausnahmen gelten und wie Nutzerinnen und Nutzer Mängel melden können.
Die Erklärung muss regelmäßig aktualisiert werden und einen Kontaktweg für Rückmeldungen enthalten. Das Bundesministerium des Innern stellt dafür eine Mustervorlage bereit.
Wie wird die BITV 2.0 kontrolliert?
Die Überwachung der BITV-Konformität liegt bei den zuständigen Stellen der Bundesländer. In regelmäßigen Abständen werden Stichproben durchgeführt und Berichte an die EU-Kommission übermittelt. Nutzerinnen und Nutzer können außerdem über das vorgeschriebene Feedback-Verfahren Mängel melden – die Behörde ist dann verpflichtet zu reagieren.
Wer auf eine Mängelmeldung nicht oder nicht ausreichend reagiert, riskiert eine Beschwerde beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Wo fangen Sie am besten an?
Viele öffentliche Stellen wissen, dass sie handeln müssen – aber nicht wo sie anfangen sollen. Die folgende Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt:
- Bestandsaufnahme: Welche PDFs stellen Sie regelmäßig bereit? Formulare, Merkblätter, Bescheide, Berichte?
- Priorisierung: Welche Dokumente werden am häufigsten genutzt? Diese zuerst angehen.
- Prüfung: Bestehende Dokumente mit dem PAC-Checker auf Barrierefreiheit prüfen.
- Aufbereitung: Fehlerhafte Dokumente barrierefrei aufbereiten – entweder intern oder durch externe Unterstützung.
- Prozess: Zukünftige Dokumente von Anfang an barrierefrei erstellen – durch Schulung der Mitarbeitenden und barrierefreie Vorlagen.
Fazit
Die BITV 2.0 ist keine bürokratische Formalie, sondern eine konkrete Verpflichtung mit realen Konsequenzen. Gleichzeitig ist sie eine Chance: Barrierefreie Dokumente sind verständlicher, besser strukturiert und für alle Bürgerinnen und Bürger leichter zugänglich – nicht nur für Menschen mit Behinderungen.
Der wichtigste Schritt ist der erste: Schauen Sie sich an, wo Ihr größter Nachholbedarf liegt, und beginnen Sie dort.
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